PRO JUSTIZ e. V.

Freunde des Bayerischen
Obersten Landesgerichts

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Aktuelle Diskussion:

Selbstverwaltung der Justiz

 

Wer sind wir?

Was will der Verein?

Warum ist der Verein notwendig?

Wie handelt der Verein?

Wer kann beitreten?

Satzung

Vorstand

 

 

Wer sind wir?

Im Dezember 2004 gründeten Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und Hochschullehrer unseren Verein, um die von der Bayerischen Staatsregierung als Teil der Verwaltungsreform ankündigte Abschaffung des Obersten Landesgerichts zu verhindern und andere unüberlegte und unsachgemäße Eingriffe in die Gerichtsorganisation abzuwehren. Innerhalb weniger Monate konnte der Verein für seine Ziele mehrere Hundert Mitglieder gewinnen. Heute engagieren sich nahezu 700 Mitglieder für eine kraftvolle Justiz. Sie umfassen alle juristischen Berufszweige und darüber hinaus eine große Anzahl engagierter Bürger aus den verschiedensten Bereichen. Sie kommen aus allen Teilen Deutschlands, einige auch aus dem benachbarten Ausland.

 

Was will der Verein?

Zweck des Vereins ist

  • langfristig: die Wiedererrichtung eines Bayerischen Obersten Landesgerichts in moderner, zeitgemäßer Form;

  • aktuell: die Stärkung unserer dem Gerechtigkeitsideal verpflichteten Gerichtsbarkeit als eigenständige Dritte Gewalt.

Der Verein fördert Wissenschaft und Forschung durch wissenschaftliche Erörterung rechtlicher und rechtstatsächlicher Grundsatzfragen aus dem Bereich der Rechtsprechenden Gewalt, insbesondere

  • die Ausrichtung der Justiz auf das Gerechtigkeitspostulat im Spannungsverhältnis zu wirtschaftlicher Effizienz;

  • die sachgerechte Abgrenzung und Verteilung der Aufgaben in den Kernbereichen der Rechtsprechung und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit;

  • eine dem Verfassungsauftrag adäquate Ausgestaltung des Gerichtsverfassungsrechts und der Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaften sowie des Verfahrensrechts;

  • die Sicherung und Ausformung der Eigenständigkeit der Rechtsprechenden Gewalt gegenüber der Exekutive;

  • die wissenschaftliche Vorarbeit für die Wiedererrichtung eines Obersten Bayerischen Landesgerichts in zeitgemäßer Form, das im Bereich der Justiz bayerische Eigenständigkeit und Eigenstaatlichkeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzip (Art. 3a der Bayerischen Verfassung) verkörpert sowie durch besonders qualifizierte Richter Rechtssicherheit für Lebenssachverhalte gewährleistet, die alle Bürger betreffen.

Der Verein verwirklicht diese Zwecke unmittelbar im Wege der Durchführung wissenschaftliche Vorträge, Seminare, sonstiger wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, durch Informationsveranstaltungen und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit, durch Vergabe von Forschungsaufträgen, durch Zusammenarbeit mit den juristischen Fakultäten, mit interessierten Verbänden und geeigneten Bürgervereinigungen, mit den Berufsvertretungen der Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Rechtsanwälte und Notare, durch Kontakte mit den zuständigen staatlichen Institutionen und den politischen Parteien sowie durch andere geeignete Maßnahmen.

Mehr zu den Anliegen des Vereins entnehmen Sie bitte seiner Geschichte.

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Warum ist der Verein notwendig?

Die Justiz einschließlich Anwaltschaft und Notariat  verfügt – anders als andere gesellschaftliche Gruppen und Institutionen – nicht über ein Wählerpotential, auf das die Politik schon wegen der Zahl der Wählerstimmen Rücksicht nehmen müsste.

Die Justiz kann, weil sie an Gesetz und Recht gebunden ist, die für Ihre Aufgaben notwendigen Ressourcen nicht mit politischem Druck erkämpfen.

Im politischen Verteilungskampf geht deshalb das notwendige Bewusstsein dafür verloren, dass die Gewährleistung einer allein der Gerechtigkeit verpflichteten Justiz eine der ersten und wichtigsten Aufgaben des Staates ist.

Alle für den Rechtsstaat engagierten Bürger sollten daher bei wichtigern rechtspolitischen Entscheidungen mitwirken und der Politik immer wieder einschärfen:

Wir brauchen eine leistungsfähige Justiz!

 

Wie handelt der Verein?

  • Wir appellieren an alle Bürger, sich für eine kraftvolle Justiz einzusetzen, denn sie ist eine elementare Grundlage jeder staatlichen Ordnung, ohne die auch Wirtschaft, Kultur und soziale Sicherheit nicht gedeihen können.

  • Wir fordern, fördern und unterstützen die wissenschaftliche Klärung rechtlicher und rechtstatsächlicher Grundsatzfragen im Bereich der Rechtsprechenden Gewalt.

  • °Wir informieren durch Fachvorträge, Podiumsdiskussionen, Pressemitteilungen und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit.

  • Wir nehmen wissenschaftlich fundiert Stellung zu justizpolitischen Vorhaben und halten Kontakt zu Parlamentariern, Ministerien und Verbänden.

  • Wir fördern die Zusammenarbeit zwischen den Berufsverbänden der Richter und Staatsanwälte, der Rechtspfleger, der Rechtsanwälte und Notare, denn: nur gemeinsam sind wir stark!

 

 

Wer kann beitreten?

Jede natürliche oder juristische Person, die unsere Ziele unterstützen möchte, kann Mitglied werden.

Das entsprechende Beitrittsformular finden Sie hier.

Eine Verpflichtung zur Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen besteht nicht. Wir bitten aber um einen freiwilligen Mindestbeitrag in Höhe von 20 € pro Jahr. Höhere Beiträge oder auch einmalige Spenden sind natürlich jederzeit willkommen.

Der Verein ist vom Finanzamt München als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar.

Wir würden uns freuen, Sie bald als Mitglied unseres Vereins begrüßen zu dürfen.

 

 

Satzung

     Die Satzung des Vereins finden Sie hier.

 

 

Vorstand

Geschäftsführender  Vorstand

 

Vorsitzender: Rechtsanwalt Michael Dudek

stv. Vorsitzender: Professor Dr. Herbert Roth

Schatzmeister: Rechtsanwalt Dr. Alexander Klein

Schriftführer: Karl-Heinz Dietzel, Präsident des Landgerichts Deggendorf a. D.

 

Erweiterter Vorstand:

Horst Böhm,Direktor des AG Straubing und  Vorsitzender des Bayerischen Richtervereines,

Professor Dr. Johannes Hager, LMU München,

Dr. Jörg Hanisch, Vorstandsmitglied der Wieland Werke AG,  

Dr. Gerhard Herbst, Präsident des BayObLG a.D.,

Jupp Joachimski,  Vorsitzender Richter am BayObLG a.D.,

Dr. Jürgen Keltsch, Richter am BayObLG a.D.,

Stephan Kopp, Rechtsanwalt, stv. Hauptgeschäftsführer der RAK München,

Konrad Kruis, Bundesverfassungsrichter a.D.,

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Landau, LMU München,

Anton Mertl, Rechtsanwalt, Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes,

Prof. Dr. Walter Odersky, Präsident des Bundesgerichtshofs a.D.,

Wolfgang Schaffer, Präsident des OLG Nürnberg a.D.,

Dr. Albert Streber, Notar

Dr. Hans Wolfsteiner, Notar.

 

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Zuletzt bearbeitet: 27.07.2010